Mittels Aufhebungsvertrag wird meistens erledigt:
- Arbeitsvertragsbeendigung vor Ablauf der Kündigungsfrist (Verzicht auf Einhaltung der Kündigungs- und Sperrfristen sowie auf den Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist; Nebeneffekt für den Arbeitgeber: Ausschaltung des gesetzlichen Kündigungsschutzes)
- Kündigungsstreitigkeit
- vorzeitige Pensionierungen